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...salt and/or magnesium sulfate - BBT BERGEDORFER BIOTECH GMBH
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发布时间:2021-03-26
1. Verfahren zum Reinigen von Abflussrohren für fetthaltige Abwässer aus dem Haushalt oder gewerblichen Unternehmen, wobei man den im Abwasser enthaltenen fettabbauenden und/oder fettemulgierenden Bakterien in einem flüssigen oder festen Abflussreiniger Harnstoffphosphat zusetzt, wobei Wachstumsfaktoren in Form von Supplinen ausgeschlossen werden und die Menge an keimhemmendem organischen Stoff unterhalb 0,5 g/kg Abflussreiniger liegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Harnstoffphosphat in einer Menge von etwa 0,2 bis 40 Gew.-%, bezogen auf Feststoffgehalt, eingesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine oder mehrere Verbindungen, ausgewählt aus Harnstoff, einem Harnstoff-Derivat der Formel (I) R1R2N-CO-NR3R4, worin R1 bis R4 jeweils unabhängig voneinander offenkettig oder cyclisiert vorliegen und folgende Bedeutung haben: Wasserstoff, eine niedere Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, eine Cycloalkylgruppe mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, eine Arylgruppe in Form eines Phenyl- oder Naphthyl-Restes, eine Aralkylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen, oder eine O-, S- oder N-haltige heterocyclische Gruppe mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen, oder einem seiner Salze oder einem Harnstoffsalz, eingesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Harnstoff in einer Menge von etwa 0,1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf Feststoffgehalt, eingesetzt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mischung aus Harnstoff und Harnstoffphosphat eingesetzt wird.
6. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass fett-, eiweiß- und kohlenhydratabbauende Enzyme und/oder Mikroorganismen zugesetzt werden.
7. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Einsatz eines festen Reinigers wasserfreies Magnesiumsulfat einbezogen wird, insbesondere in einer Menge von etwa 5 bis etwa 95 Gew.-%.
8. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein Detergenz und/oder ein CO2 entwickelndes Mittel zugesetzt wird.
9. Verwendung von 0,2 bis 40 Gew.-% Harnstoffphosphat als flüssiger oder fester Abflussreiniger für fetthaltige Abwässer aus dem Haushalt oder aus gewerblichen Unternehmen,wobei die Verwendung von Wachstumsfaktoren in Form von Supplinen ausgeschlossen ist, unddie Menge an keimhemmendem organischen Stoff unterhalb 0,5 g/kg Abflussreiniger liegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Harnstoffphosphat in einer Menge von etwa 0,2 bis 40 Gew.-%, bezogen auf Feststoffgehalt, eingesetzt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich eine oder mehrere Verbindungen, ausgewählt aus Harnstoff, einem Harnstoff-Derivat der Formel (I) R1R2N-CO-NR3R4, worin R1 bis R4 jeweils unabhängig voneinander offenkettig oder cyclisiert vorliegen und folgende Bedeutung haben: Wasserstoff, eine niedere Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, eine Cycloalkylgruppe mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, eine Arylgruppe in Form eines Phenyl- oder Naphthyl-Restes, eine Aralkylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen, oder eine O-, S- oder N-haltige heterocyclische Gruppe mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen, oder einem seiner Salze oder einem Harnstoffsalz, eingesetzt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Harnstoff in einer Menge von etwa 0,1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf Feststoffgehalt, eingesetzt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mischung aus Harnstoff und Harnstoffphosphat eingesetzt wird.
6. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass fett-, eiweiß- und kohlenhydratabbauende Enzyme und/oder Mikroorganismen zugesetzt werden.
7. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Einsatz eines festen Reinigers wasserfreies Magnesiumsulfat einbezogen wird, insbesondere in einer Menge von etwa 5 bis etwa 95 Gew.-%.
8. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein Detergenz und/oder ein CO2 entwickelndes Mittel zugesetzt wird.
9. Verwendung von 0,2 bis 40 Gew.-% Harnstoffphosphat als flüssiger oder fester Abflussreiniger für fetthaltige Abwässer aus dem Haushalt oder aus gewerblichen Unternehmen,wobei die Verwendung von Wachstumsfaktoren in Form von Supplinen ausgeschlossen ist, unddie Menge an keimhemmendem organischen Stoff unterhalb 0,5 g/kg Abflussreiniger liegt.
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发布于 : 2021-03-26
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